Aufenthaltsabgabe auf Zweitwohnungen

Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten...

Veröffentlichungsdatum:

31.12.2022

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1 Minute

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Grundlage der Aufenthaltsabgabe ist der zeitweilige Aufenthalt zu touristischen Zwecken in Wohneinheiten auf dem Gemeindegebiet von Personen, die nicht in der Gemeinde ansässig sind.

Die Aufenthaltsabgabe ist jährlich zu entrichten und setzt sich aus einer auf die Kategorie bezogenen Grundabgabe und einer nach Kategorie und nutzbarer Fläche bemessenen Zusatzabgabe zusammen (Titel II DPRA vom 20.10.1988 Nr. 29/L).

Grundabgabe

 

KategorieI. KategorieII. KategorieIII.KategorieIV. Kategorie
Grundabgabe216,91.-€123,95.-€61,97.-€46,48.-€

Zusatrabgabe

 

KategorieI. KategorieII. KategorieIII. KategorieIV. Kategorie
m² 0-80 €/m²0,775.-€0,620.-€0,465.-€0,387.-€
m² 0-150 €/m²1,085.-€0,930.-€0,775.-€0,620.-€
m² 0-über 150 €/m²1,550.-€1,240.-€1,085.-€0,930.-€

 

 


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Zuletzt aktualisiert: 28.05.2024, 10:25 Uhr

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